Die NUE und ihre Gremien

Die NUE

Die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE) wurde 1999 von Umwelt- und Eine-Welt-Orga-nisationen aus Norddeutschland gegründet und hat ihren Sitz in Hamburg. Sie fördert in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern Zukunftsprojekte im Sinne der Agenda 21. Die Agenda 21 ist das Abschlussdokument der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro, auf das sich 179 Staaten einigten. Den Prinzipien der Agenda 21 zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen als gemeinsame Aufgabe der Länder des Nordens und des Südens fühlen sich die Stifter der NUE verpflichtet. Im Stiftungsvorstand, im Stiftungsrat und in den Vergaberäten der norddeutschen Länder engagieren sich Persönlichkeiten der Gründungsorgani-sationen und des öffentlichen Lebens mit großem Erfahrungsschatz in der Eine-Welt-Arbeit und im Natur- und Umweltschutz.

Die Mittel für die Projektförderung stammen aus Spenden und den Überschüssen aus der Lotterie BINGO! Die Umweltlotterie in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Der Stiftungszweck wird weiterhin aus Erträgen des Stiftungsvermögens verfolgt. Um die Fördertätigkeit dauerhaft auf eine stabile Grundlage zu stellen, strebt die Stiftung eine wesentliche Aufstockung ihres Stiftungsvermögens an. Über die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit der NUE und Ihres Beitrages für eine lebenswerte Zukunft aller Menschen informieren wir Sie hier.

Der Vorstand

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich und führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Der ehrenamtliche Vorstand wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch die hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle unterstützt.

Dem Vorstand gehören an

Bernhard Riggers (Vorsitzender)

Dr. Rica Münchberger (Stellvertretende Vorsitzende)

Änne Lange

Axel Jahn

Die Vergaberäte

  • erlassen die Förderrichtlinien für die Projektförderung im jeweiligen Bundesland
  • entscheiden über die Vergabe von Fördermitteln
  • geben Empfehlungen für die öffentliche Darstellung geförderter Projekte

Es gibt in jedem norddeutschen Land, in welchem die Stiftung aktiv ist, einen Vergaberat. Der Vergaberat kommt in der Regel vierteljährlich zusammen, um über die vorliegenden Förderanträge zu entscheiden.

Die Mitglieder der Vergaberäte werden nach einem in der Satzung festgelegten Schlüssel von Umwelt- und Eine Welt-Organisationen, der Hamburgischen Bürgerschaft und dem Senat bzw. der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und den Kirchen benannt. Ihre Mitarbeit im Vergaberat ist ehrenamtlich.

 

Der Vergaberat Hamburg

Der Vergaberat Mecklenburg-Vorpommern

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand und die Vergaberäte der Länder in übergeordneten Belangen der Stiftung und nimmt nach außen hin repräsentative Aufgaben wahr.

Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Entlastung des Vorstandes auf Grundlage des Jahresabschlusses. Satzungsänderungen kann ebenfalls nur der Stiftungsrat mit einer Dreiviertel-Mehrheit beschließen. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind herausragende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und engagieren sich in vorbildlicher Weise in Umwelt- und Entwicklungsorganisationen. Sie unterstützen die Arbeit der anderen Stiftungsorgane auch durch ihre Kontakte zu norddeutschen und internationalen Kooperationspartnern. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden auf der Stifterversammlung für fünf Jahre gewählt.

 

Der Stiftungsrat