Hamburg

11.07.23 (Einsendeschluss 22.05.23)

10.10.23 (Einsendeschluss 28.08.23)

 

Mecklenburg-Vorpommern 

05.06.23 (Einsendeschluss 11.04.23)

04.09.23 (Einsendeschluss 24.07.23)

04.12.23 (Einsendeschluss 23.10.23)

 

Die Vergaberäte in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern treten in der Regel vierteljährlich zusammen. Anträge sind spätestens 6 Wochen vor dem Sitzungstermin per E-Mail einzureichen. Die Antragsfrist berücksichtigt eine angemessene Beratungs- und Prüfungsphase sowie die Zuleitung der Beratungsunterlagen an die Mitglieder des Vergaberates zwei Wochen vor dem Sitzungstermin. Neuanträge, die nach Einsendeschluss in der Geschäftsstelle eingehen, können voraussichtlich erst in der übernächsten Sitzung beraten werden. 

Generell empfehlen wir das Einreichen der Förderanträge deutlich vor dem Einsendeschluss, um eine qualifizierte Beratung und Vorbereitung der Gremienentscheidung zu ermöglichen.


AKTUELLE INFORMATIONEN FÜR PROJEKTTRÄGER ZUR CORONA-PANDEMIE

Die Corona-Pandemie hat sich zu einer ernsthaften Krise der Zuschussempfänger*innen der NUE entwickelt. Viele Projekte können nicht wie geplant durchgeführt werden. Es handelt sich um einen außergewöhnlichen Fall höherer Gewalt, mit weitreichenden Folgen für gemeinnützige Projektträger und ihren hauptamtlichen, freiberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen.

Es entstehen z.B. Kosten für die Vorbereitung von Veranstaltungen oder Maßnahmen, die nun entweder vollständig ausfallen oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden müssen.

Die NUE lässt die Projektträger mit ihren Problemen nicht allein. Angesichts der Ausnahmesituation hat  der Vorstand der NUE beschlossen, in Form eines unbürokratischen Auszahlungsverfahrens der bewilligten Fördermittel sein Möglichstes zu tun, zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Projektträger beizutragen.

Die Projektträger sind zunächst gehalten, die Möglichkeiten zur Verschiebung der Vorhaben oder Umwidmung der Fördermittel zu prüfen. Die NUE wird entsprechenden Anträgen nach Prüfung gemäß Satzung der NUE großzügig zustimmen.  

Für bereits angelaufene Projekte und in diesem Rahmen ggf. bereits erteilte Aufträge gilt:

Die Projektträger haben sich in zumutbaren Umfang um ggf. behördenseitig bereitgestellte Hilfsleistungen in Form von Kurzarbeitergeld, Einnahmenersatzzahlungen, Liquiditätshilfen und Ähnlichem zu bemühen. Gleiches gilt für die von ihnen beauftragten Unternehmen und freiberuflichen Mitarbeiter*innen.

Die NUE wird in vertretbarem Umfang auch Kosten übernehmen, wenn Projektziele aufgrund der Ausnahmesituation nicht oder nur teilweise erreicht werden. Somit können im Einzelfall auch nachgewiesene Kosten gemäß des Zuwendungsbeschlusses abgerechnet werden, wenngleich das eigentliche Vorhaben oder Teile davon nicht mehr durchgeführt werden können.