Der Vergaberat
  • erlässt die Förderrichtlinien für die Projektförderung im jeweiligen Bundesland
  • entscheidet über die Vergabe von Fördermitteln
  • gibt Empfehlungen für die öffentliche Darstellung geförderter Projekte

Es gibt in jedem norddeutschen Land, in welchem die Stiftung aktiv ist, einen Vergaberat. Der Vergaberat kommt in der Regel vierteljährlich zusammen, um über die vorliegenden Förder-anträge zu entscheiden.

Die Mitglieder des Vergaberates werden nach einem in der Satzung festgelegten Schlüssel von Umwelt- und Eine Welt-Organisationen, der Hamburgischen Bürgerschaft und dem Senat bzw. der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und den Kirchen benannt. Ihre Mitarbeit im Vergaberat ist ehrenamtlich.


 

Vergaberat Hamburg

Vergaberat Mecklenburg-Vorpommern

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