- erlässt die Förderrichtlinien
für die Projektförderung im jeweiligen Bundesland
- entscheidet über die Vergabe von Fördermitteln
- gibt Empfehlungen für die öffentliche
Darstellung geförderter Projekte
Es gibt in jedem norddeutschen Land,
in welchem die Stiftung aktiv ist, einen Vergaberat. Der Vergaberat
kommt in der Regel vierteljährlich zusammen, um über
die vorliegenden Förder-anträge zu entscheiden.
Die Mitglieder des Vergaberates werden nach einem in der Satzung
festgelegten Schlüssel von Umwelt- und Eine Welt-Organisationen,
der Hamburgischen Bürgerschaft und dem Senat bzw. der Landesregierung
Mecklenburg-Vorpommern und den Kirchen benannt. Ihre Mitarbeit
im Vergaberat ist ehrenamtlich.
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