Mit einer Zustiftung erweitern
Sie dauerhaft das Stiftungskapital der NUE und damit die Basis
für die Erfüllung des Stiftungszwecks.
Zusammen mit allen Stiftern werden Sie gleichberechtigtes
Mitglied in der Stifterversammlung, die alle fünf Jahre
die Mitglieder für den Stiftungsrat wählt.
Wenn Sie eine Zustiftung tätigen möchten, nehmen
Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Die Annahme
Ihrer Zustiftung erfolgt durch den Vorstand.
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