Projektförderung

Unterstützt werden vorbildhafte Aktivitäten in den Bereichen

  • Natur- und Umweltschutz
  • Umweltbildung
  • Entwicklungszusammenarbeit
  • Entwicklungspolitische und interkulturelle Bildungsarbeit

Gefördert werden Projekte mit räumlichem Bezug zum Land Hamburg bzw. Mecklenburg-Vorpommern. Für entwicklungs-politische Projekte ist dieser Bezug gegeben, wenn sie von Hamburg bzw. Mecklenburg-Vorpommern aus initiiert, begleitet oder betreut werden. Eine Ausweitung der Fördertätigkeit auf andere norddeutsche Länder ist geplant.

Die Vergabe der Stiftungsmittel ist an ein formelles Antrags-verfahren gebunden.

Für die Bearbeitung Ihres Förderantrages benötigen wir das vollständig ausgefüllte Antragsformular einschließlich eines detaillierten Kostenplans und ggf. des Nachweises über die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation.

 

Wir empfehlen, die Beratungsmöglichkeiten der Geschäfts-stelle zu nutzen und vor der formalen Antragstellung das Projekt schriftlich oder telefonisch kurz vorzustellen.

Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihr Antrag an die zuständigen Stiftungsorgane weitergeleitet. Das Prüf- und Entscheidungsverfahren kann 2-4 Monate in Anspruch nehmen. In dieser Zeit sollte das Projekt noch nicht begonnen werden. Sie erhalten nach der Gremienentscheidung kurzfristig Nachricht.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Projektför-derung und zum Antragsverfahren und, sofern für Sie zutreffend, die Informationen zur Förderung der naturnahen Umgestaltung von Schulhöfen und Außenspielbereichen von Kindergärten.

Antragsformulare, Hinweise und Förderrichtlinien sind als Download verfügbar.

Bei weiteren Fragen bezüglich der Projektförderung nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.

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